JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 08.07.2003, Aktenzeichen: 15 W 48/03
| Leitsatz: | Der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld für ein Abrechnungsjahr kann einheitlich auf den in der Einzelabrechnung zur genehmigten Jahresabrechnung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag auch dann gestützt werden, wenn dieser nicht lediglich die Abrechnungsspitze, sondern betragsmäßig auch den Rückstand nicht geleisteter Wohngeldzahlungen nach dem Wirtschaftsplan umfaßt. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 16 Abs. 2, WEG § 28 Abs. 5, |
| Verfahrensgang: | LG Paderborn 5 T 201/02 vom 13.01.2003 AG Höxter 7 II 128/01 (WEG) |
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