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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 08.07.2003, Aktenzeichen: 15 W 48/03 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 48/03

Beschluss vom 08.07.2003


Leitsatz:Der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld für ein Abrechnungsjahr kann einheitlich auf den in der Einzelabrechnung zur genehmigten Jahresabrechnung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag auch dann gestützt werden, wenn dieser nicht lediglich die Abrechnungsspitze, sondern betragsmäßig auch den Rückstand nicht geleisteter Wohngeldzahlungen nach dem Wirtschaftsplan umfaßt.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 16 Abs. 2, WEG § 28 Abs. 5,
Verfahrensgang:LG Paderborn 5 T 201/02 vom 13.01.2003
AG Höxter 7 II 128/01 (WEG)

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