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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 08.03.2001, Aktenzeichen: 3 Ws 86/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ws 86/01

Beschluss vom 08.03.2001


Leitsatz:Leitsatz

Zum Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, wenn die zur Bewährung ausgesetzte Strafe nachträgliche in eine Gesamtstrafe einbezogen worden ist.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 56 f,
Stichworte:Strafaussetzung zur Bewährung, Widerruf, nachträgliche Gesamtstrafenbildung, Bewährungszeit,

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