JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 08.03.2000, Aktenzeichen: 8 W 6/00
| Leitsatz: | Leitsätze 1. Sachgesamtheiten wie Unternehmen werden vom Sachbegriff in § 485 Abs. 2 ZPO nicht erfasst. 2. Die Überprüfung konzerninterner Verrechnungspreise auf Angemessenheit und Üblichkeit durch ein Sachverständigengutachten kann deshalb nicht nach dieser Vorschrift zum Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens gemacht werden. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 485, |
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