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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 08.03.2000, Aktenzeichen: 8 W 6/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 8 W 6/00

Beschluss vom 08.03.2000


Leitsatz:Leitsätze

1. Sachgesamtheiten wie Unternehmen werden vom Sachbegriff in § 485 Abs. 2 ZPO nicht erfasst.

2. Die Überprüfung konzerninterner Verrechnungspreise auf Angemessenheit und Üblichkeit durch ein Sachverständigengutachten kann deshalb nicht nach dieser Vorschrift zum Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens gemacht werden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 485,

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