JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 08.02.2005, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 12/05
| Leitsatz: | Im Rahmen der Würdigung von Indizien ist es nicht erforderlich ist, dass aufgrund der Indizienlage zwingend auf eine Täterschaft des Angeklagten zu schließen ist. Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß denktheoretisch mögliche Zweifel nicht zulässt. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 335, StPO § 349 Abs. 4, |
| Stichworte: | Beweiswürdigung, Indizienbeweise, Täterschaft, zwingender Schluß, |
| Verfahrensgang: | AG Iserlohn vom 08.11.2004 |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 08.02.2005, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 12/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 08.02.2005, 2 Ss OWi 12/05" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum