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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 08.02.2005, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 12/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 12/05

Beschluss vom 08.02.2005


Leitsatz:Im Rahmen der Würdigung von Indizien ist es nicht erforderlich ist, dass aufgrund der Indizienlage zwingend auf eine Täterschaft des Angeklagten zu schließen ist. Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß denktheoretisch mögliche Zweifel nicht zulässt.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 335, StPO § 349 Abs. 4,
Stichworte:Beweiswürdigung, Indizienbeweise, Täterschaft, zwingender Schluß,
Verfahrensgang:AG Iserlohn vom 08.11.2004

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