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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 07.11.2000, Aktenzeichen: 2 s Sbd. 6 - 198/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 s Sbd. 6 - 198/00

Beschluss vom 07.11.2000


Leitsatz:Ob die gewährten gesetzlichen Gebühren für den Ausfall der Arbeitskraft des Rechtsanwaltes im Hinblick auf die weiterlaufenden Kanzleikosten ein Äquivalent darstellen und ob die gesetzlichen Gebühren eine kostendeckende Arbeit ermöglichen, ist bei der Bewilligung der Pauschvergütung nicht zu berücksichtigen.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 99,
Stichworte:Pauschvergütung, weiterlaufende Kanzleikosten, Kostendeckung,

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