JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 07.09.2006, Aktenzeichen: 4 Ss 373/06
| Leitsatz: | Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einer Verletzung der Unterhaltspflicht. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 170 b, |
| Stichworte: | Verletzung der Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit, Aufgabe der bisherigen Erwerbstätigkeit, selbständige Erwerbstätigkeit, Selbständiger, hohe Schulden aus Selbständigkeit, teilweise leistungsfähig, Mitteilung der Höhe der Leistungsfähigkeit, |
| Verfahrensgang: | AG Ahaus vom 31.05.2006 |
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