JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 07.08.2008, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 505/08
| Leitsatz: | Ein Absehen vom Fahrverbot kommt dann nicht in Betracht, wenn der Betroffene einen ggf. drohenden Arbeitsplatzverlust mit zumutbaren Mitteln abwenden kann. Es müssen dann aber auch ausreichende Feststellungen zu der Frage getroffen werden, wie viel Urlaub dem Betroffenen ggf. noch zur Verfügung steht, der ggf. zur Abwicklung des Fahrverbots eingesetzt werden könnte. |
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Vorschriften: | StVG § 25, |
| Stichworte: | Fahrverbot, Absehen, Urlaub, Feststellungen, Umfang, |
| Verfahrensgang: | AG Recklinghausen, vom 26.05.2008 |
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