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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 07.08.2001, Aktenzeichen: 24 Ws 157/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 24 Ws 157/01

Beschluss vom 07.08.2001


Leitsatz:Ist dem Angeklagten der Inhalt der ihm mündlich erteilten Rechtsmittelbelehrung entgangen, muss er sich, auch wenn ihm ein Merkblatt über das Rechtsmittel nicht ausgehändigt wird, erkundigen, innerhalb welcher Frist ggf. Rechtsmittel eingelegt werden kann.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 44, StPO § 329,
Stichworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Nichtaushändigung eines Merkblatts, Erkundigungspflicht, nicht verstandene Rechtsmittelbelehrung, eigenes Verschulden des Angeklagten,

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