JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 07.05.2009, Aktenzeichen: 15 Wx 316/08
| Leitsatz: | 1) Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht muss das Gericht im Wege der Amtsermittlung (§ 12 FGG) nachgehen. 2) Erweist sich ein eingeholtes Sachverständigengutachten, das eine Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen angenommen hat, bei kritischer Würdigung als lückenhaft, muss das Gericht ergänzende Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung treffen. 3) Der Vorrang der Vorsorgevollmacht (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB) darf nicht dadurch überspielt werden, dass das Gericht bereits aus einem lückenhaften Gutachten die abschließende Schlussfolgerung zieht, Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht könnte nicht ausgeräumt werden, so dass eine Betreuerbestellung erforderlich sei. |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG |
| Vorschriften: | BGB § 1896 Abs. 2 S. 2, FGG § 12, |
| Stichworte: | Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht, |
| Verfahrensgang: | LG Arnsberg, 6 T 230/08 vom 01.10.2008 |
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