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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 07.04.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 39/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 39/05

Beschluss vom 07.04.2005


Leitsatz:Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nur dann ausreichend begründet, wenn sich ihm auch entnehmen lässt, wie sich der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren eingelassen hat.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 172,
Stichworte:Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Zulässigkeit, Mitteilung der Einlassung,

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