JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 07.03.2000, Aktenzeichen: 15 W 355/99
| Leitsatz: | Leitsatz: (Schiedsfähigkeit des Auskunfts- und Einsichtsrechts des GmbH-Gesellschafters) 1. Das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Gesellschafters einer GmbH kann einer schiedsgerichtlichen Entscheidung unterworfen werden, weil es einem Vergleich zugänglich ist. 2. Zu den in der Schiedsvereinbarung genannten Streitigkeiten, welche "den Gesellschaftsvertrag, das Gesellschaftsverhältnis oder die Gesellschaft" betreffen, gehört auch das Auskunfts- und Einsichtsrecht, das in dem vertraglich begründeten Gesellschaftsverhältnis wurzelt und dem das Gesetz nur eine zwingende rechtliche Gestalt verleiht. |
| Rechtsgebiete: | GmbHG, ZPO |
| Vorschriften: | GmbHG § 51 a, GmbHG § 51 b, ZPO § 1032 Abs. 1, |
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