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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 07.03.2000, Aktenzeichen: 15 W 355/99 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 355/99

Beschluss vom 07.03.2000


Leitsatz:Leitsatz:

(Schiedsfähigkeit des Auskunfts- und Einsichtsrechts des GmbH-Gesellschafters)

1. Das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Gesellschafters einer GmbH kann einer schiedsgerichtlichen Entscheidung unterworfen werden, weil es einem Vergleich zugänglich ist.

2. Zu den in der Schiedsvereinbarung genannten Streitigkeiten, welche "den Gesellschaftsvertrag, das Gesellschaftsverhältnis oder die Gesellschaft" betreffen, gehört auch das Auskunfts- und Einsichtsrecht, das in dem vertraglich begründeten Gesellschaftsverhältnis wurzelt und dem das Gesetz nur eine zwingende rechtliche Gestalt verleiht.
Rechtsgebiete:GmbHG, ZPO
Vorschriften:GmbHG § 51 a, GmbHG § 51 b, ZPO § 1032 Abs. 1,

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