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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 06.09.2005, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 602/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss OWi 602/05

Beschluss vom 06.09.2005


Leitsatz:Eine allgemeine Erkundigungspflicht, ob der Bereich, in dem er als Kraftfahrzeugführer die eigene Fahrt antritt, im Gebiet einer Zonengeschwindigkeitsbeschränkung liegt, trifft den Kraftfahrzeugführer, der keine Kenntnis von der angeordneten Zonengeschwindigkeitsbeschränkung hat und auch nicht haben muss, weil er als Mitfahrer bei einem anderen Kraftfahrzeugführer in die Zone gelangt ist, nicht.
Rechtsgebiete:StVO, BKatV
Vorschriften:StVO § 3, BKatV § 4,
Stichworte:Tempo-30-Zone, Einfahrt als Beifahrer, Erkundigungspflicht,
Verfahrensgang:AG Gladbeck vom 31.05.2005

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