( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 06.09.2000, Aktenzeichen: 2 Ws 231/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 231/00

Beschluss vom 06.09.2000


Leitsatz:Leitsatz: Die Entscheidung, ob Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 1, 2 StGB eintritt, hat die Strafvollstreckungskammer erst in dem Zeitpunkt zu treffen, in dem der Verurteilte endgültig aus dem Strafvollzug entlassen wird.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 68 f,
Stichworte:Führungsaufsicht, Zeitpunkt der Entscheidung bei Vollstreckung mehrere Freiheitsstrafen,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 06.09.2000, Aktenzeichen: 2 Ws 231/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-06-09-2000-az-2-ws-23100

"OLG-HAMM - 06.09.2000, 2 Ws 231/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN