( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 06.06.2005, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 141/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss OWi 141/05

Beschluss vom 06.06.2005


Leitsatz:Die tatrichterliche Überzeugung davon, dass der Betroffene bei Verhängung eines Fahrverbotes mit der Kündigung des Arbeitsplatzes rechnen muss, darf sich nicht ausschließlich aus nicht näher belegten Angaben des Betroffenen ableiten. Die Verwertung einer nicht aktuellen Bescheinigung, die ca. mindestens neun Monate alt gewesen ist, genügt dieser Überprüfungspflicht nicht.
Rechtsgebiete:BKatV, StPO
Vorschriften:BKatV § 4, StPO § 267,
Stichworte:Fahrverbot, Absehen, Umstände, Überprüfungspflicht des Gerichts,
Verfahrensgang:AG Herford vom 10.12.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 06.06.2005, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 141/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-06-06-2005-az-3-ss-owi-14105

"OLG-HAMM - 06.06.2005, 3 Ss OWi 141/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN