( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 06.05.2008, Aktenzeichen: 1 VAs 26/08 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 1 VAs 26/08

Beschluss vom 06.05.2008


Leitsatz:Die Verlegung eines Gefangenen von einem Bundesland in ein anderes erfolgt unter vergleichbaren Kriterien wie sie auch aus § 8 StVollzG ersichtlich sind. Daraus folgt, dass auch hier dem Wiedereingliederungsprinzip und dem Resozialisierungsgrundsatz ein erhebliches Gewicht beizumessen ist.
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 8,
Stichworte:Verlegung, Strafvollzug, anderes Bundesland, Ermessensentscheidung,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 06.05.2008, Aktenzeichen: 1 VAs 26/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-06-05-2008-az-1-vas-2608

"OLG-HAMM - 06.05.2008, 1 VAs 26/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN