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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 06.02.2002, Aktenzeichen: 2 Ss 79/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss 79/01

Beschluss vom 06.02.2002


Leitsatz:1. Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen hinsichtlich der Schadenshöhe bei Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

2. Zur Beweiswürdigung und zum Umfang der Feststellungen bei Wiedererkennen des Täters anhand eines Lichtbildes. Die für das Bußgeldverfahren geltenden regeln zum Umfang der Urteilsgründe bei Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes gelten entsprechend.
Rechtsgebiete:StGB, StPO
Vorschriften:StGB § 142, StPO § 267,
Stichworte:Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Schadenshöhe, erforderliche Feststellungen, Wiedererkennen, Lichtbildvorlage, Gegenüberstellung,
Verfahrensgang:AG Lüdenscheid

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