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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 05.12.2006, Aktenzeichen: 3 Ss 411/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss 411/06

Beschluss vom 05.12.2006


Leitsatz:Bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das BtM-Gesetz kann das Revisionsgericht ohne Angaben zu der betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmenge des Rauschgifts nicht prüfen, inwieweit die verhängte Strafe rechtsfehlerfrei bemessen ist, da die Wirkstoffmenge einen wesentlichen Umstand für die Beurteilung der Schwere der Tat und die Bestimmung des Schuldumfangs darstellt.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 267,
Stichworte:Strafzumessung, Verstoß gegen das BTM-Gesetz, Wirkstoffmenge, Angabe, Überprüfbarkeit des tatrichterlichen Urteils,
Verfahrensgang:AG Gelsenkirchen vom 14.06.2006

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