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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 05.07.2001, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 524/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 524/01

Beschluss vom 05.07.2001


Leitsatz:Zwar verlangt der für Verkehrszeichen geltende Sichtbarkeitsgrundsatz die Wiederholung aller Streckenvorschriftszeichen hinter jeder Kreuzung oder Einmündung auf der Straßenseite, für die das Gebot oder Verbot besteht; dies gilt jedoch nur für den Einbiegevorgang.
Rechtsgebiete:StVO
Vorschriften:StVO § 3 Zeichen 274,
Stichworte:Geltung einer Streckenvorschrift, Sichtbarkeitsgrundsatz, Straßeneinmündung, unrichtige Urteilsformel, Erhöhung der Geldbuße, Möglichkeit bewusst sein, Absehen vom Fahrverbot,
Verfahrensgang:AG Schwelm

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