( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 05.06.2001, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 81/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 81/01

Beschluss vom 05.06.2001


Leitsatz:In einer Bußgeldsache wegen Zuwiderhandlung gegen § 24 a Abs. 1 Nr. 2 StVG ist der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu verwerfen, wenn die materiell-rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils ergibt, dass bei der Bestimmung des AAK-Wertes des Betroffenen ein Atemalkoholmessgerät verwendet wurde, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, das unter Einhaltung des Eichfrist geeicht war und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren eingehalten wurden.
Rechtsgebiete:OWiG, StVG
Vorschriften:OWiG § 80, OWiG § 79, StVG § 24 a,
Stichworte:Atemalkoholmessung, Messgerät, Zulassung der Rechtsbeschwerde,
Verfahrensgang:AG Lüdenscheid

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 05.06.2001, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 81/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-05-06-2001-az-2-ss-owi-8101

"OLG-HAMM - 05.06.2001, 2 Ss OWi 81/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN