JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 05.06.2001, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 81/01
| Leitsatz: | In einer Bußgeldsache wegen Zuwiderhandlung gegen § 24 a Abs. 1 Nr. 2 StVG ist der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu verwerfen, wenn die materiell-rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils ergibt, dass bei der Bestimmung des AAK-Wertes des Betroffenen ein Atemalkoholmessgerät verwendet wurde, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, das unter Einhaltung des Eichfrist geeicht war und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren eingehalten wurden. |
| Rechtsgebiete: | OWiG, StVG |
| Vorschriften: | OWiG § 80, OWiG § 79, StVG § 24 a, |
| Stichworte: | Atemalkoholmessung, Messgerät, Zulassung der Rechtsbeschwerde, |
| Verfahrensgang: | AG Lüdenscheid |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 05.06.2001, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 81/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 05.06.2001, 2 Ss OWi 81/01" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum