JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 05.04.2007, Aktenzeichen: 3 Ws 208/07
| Leitsatz: | Ein Anspruch des Angeschuldigten auf Bestellung des von ihm gewünschten Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger besteht dann nicht, wenn der weitere Zweck des Instituts der Pflichtverteidigung, einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu sichern, im Falle der Bestellung des Verteidigers des Vertrauens zum Pflichtverteidiger nicht mehr erreicht werden könnte. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 142, |
| Stichworte: | Pflichtverteidiger, Verhinderung, Auswechselung, Anwalt des Vertrauens, faires Verfahren, |
| Verfahrensgang: | LG Essen vom 02.03.2007 |
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