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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 05.04.2005, Aktenzeichen: 1 Ss 79/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 1 Ss 79/05

Beschluss vom 05.04.2005


Leitsatz:Die Frage einer günstigen Sozialprognose kann auch für die Beurtei-lung bedeutsam sein kann, ob Umstände von besonderem Gewicht i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB vorliegen. Reichen nach Auffassung des Tatrichters die für den Angeklagten sprechenden sonstigen Milderungsgründe nicht zur Bejahung besonderer Umstände i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB aus, kann eine dem Angeklagten zu stellende günstige Sozialprognose nämlich den Ausschlag zugunsten der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung geben.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 56,
Stichworte:Strafaussetzung zur Bewährung, günstige Sozialprognose, besondere Umstände,
Verfahrensgang:LG Siegen vom 09.07.2004

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