JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 05.04.2005, Aktenzeichen: 1 Ss 79/05
| Leitsatz: | Die Frage einer günstigen Sozialprognose kann auch für die Beurtei-lung bedeutsam sein kann, ob Umstände von besonderem Gewicht i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB vorliegen. Reichen nach Auffassung des Tatrichters die für den Angeklagten sprechenden sonstigen Milderungsgründe nicht zur Bejahung besonderer Umstände i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB aus, kann eine dem Angeklagten zu stellende günstige Sozialprognose nämlich den Ausschlag zugunsten der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung geben. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 56, |
| Stichworte: | Strafaussetzung zur Bewährung, günstige Sozialprognose, besondere Umstände, |
| Verfahrensgang: | LG Siegen vom 09.07.2004 |
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