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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 05.02.2004, Aktenzeichen: 4 Ss OWi 48/04 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 4 Ss OWi 48/04

Beschluss vom 05.02.2004


Leitsatz:Der Tatrichter muss für seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalls, der das Absehen vom Regelfahrverbot rechtfertigen soll, eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben, die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf.
Rechtsgebiete:BKatV, StPO
Vorschriften:BKatV § 4, StPO § 267,
Stichworte:Fahrverbot, Absehen, erforderlicher Umfang der Feststellungen, Begründung,
Verfahrensgang:AG Soest vom 16.09.2003

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