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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 04.05.2004, Aktenzeichen: 1 VAs 5/04 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 1 VAs 5/04

Beschluss vom 04.05.2004


Leitsatz:Die bloße Aussicht auf einen Therapieplatz gewährleistet noch keinen sicheren Therapiebeginn. Ist deshalb der Aufnahmetermin in der Therapieeinrichtung bereits seit längerem verstrichen und ein neuer Aufnahmetermin nicht bestimmt, so besteht nur eine Therapieaussicht, die den tatsächlichen Therapiebeginn mangels Therapieplatzzusage nicht gewährleistet.
Rechtsgebiete:BtMG
Vorschriften:BtMG § 35,
Stichworte:Zurückstellung der Strafvollstreckung, Therapieplatz in Aussicht, Zusage, Therapiebeginn,

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