JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 04.04.2006, Aktenzeichen: 15 Sbd 2/06
| Leitsatz: | 1) Das Bestimmungsverfahren nach § 5 FGG findet auch dann statt, wenn nach Eröffnung eines Testamentes durch das Verwahrungsgericht zwischen diesem und einem anderen Amtsgericht darüber Streit besteht, welches von den beiden Gerichten für die von Amts wegen vorzunehmenden weiteren Amtshandlungen des Nachlassgerichts (insbesondere die einfache amtliche Verwahrung des eröffneten Testaments, die Benachrichtigung der Beteiligten etc.) örtlich zuständig ist. 2) Zu den Anforderungen an die Aufhebung des bisherigen Wohnsitzes gem. § 7 Abs. 3 BGB. |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Vorschriften: | FGG § 5, FGG § 73 Abs. 1, BGB § 7, BGB § 2261, |
| Verfahrensgang: | AG Eschweiler 9 IV 175/98 vom 01.03.2006 AG Menden 8 IV 351/05 |
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