( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 04.02.2000, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 38/2000 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 38/2000

Beschluss vom 04.02.2000


Leitsatz:Bei sog. Kennzeichenanzeigen ist die Verjährung durch Übersendung eines Anhörungsbogens gemäß § 33 Nr. 1 OWiG nur dann unterbrochen, wenn für den Adressaten aus dem Anhörungsbogen unmissverständlich hervorgeht, dass die Ermittlungen gegen ihn als Betroffenen geführt werden. Nicht ausreichend ist, wenn der Betroffene erst noch ermittelt werden soll. Die namentliche Anrede mit der einleitenden Formulierung "Ihnen wird zur Last gelegt..." dürfte in jedem Fall ausreichen, um insoweit Missverständnisse auszuschließen.
Rechtsgebiete:OWiG, StVO, StVG, StPO
Vorschriften:OWiG § 33 Nr. 1, OWiG § 79 Abs. 6, OWiG § 46 Abs. 1, StVO § 4 Abs. 1, StVO § 49, StVG § 26 Abs. 3, StVG § 24, StPO § 206 a Abs. 1,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 04.02.2000, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 38/2000 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-04-02-2000-az-2-ss-owi-382000

"OLG-HAMM - 04.02.2000, 2 Ss OWi 38/2000" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN