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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 03.12.2002, Aktenzeichen: 15 W 340/02 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 340/02

Beschluss vom 03.12.2002


Leitsatz:1) Der Begriff des werdenden Wohnungseigentümers setzt unabdingbar voraus, daß - neben der Sicherung des Erwerbs durch Eintragung einer Vormerkung - der Besitz und die Nutzungen auf den Erwerber des einzelnen Wohnungseigentums übergegangen sind.

2) Der Abnahmeverweigerung des einzelnen Erwerbers können die übrigen (werdenden) Wohnungseigentümer auch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht entgegenhalten, der von ihm geschlossene schuldrechtliche Erwerbsvertrag sei unter Berücksichtigung der Vorschriften der MaBV vollzugsfähig.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 1, WEG § 16, BGB § 242,
Verfahrensgang:LG Essen 7 T 15/02 vom 19.06.2002
AG Hattingen 8 II 20/01 WEG

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