JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 03.12.2002, Aktenzeichen: 15 W 340/02
| Leitsatz: | 1) Der Begriff des werdenden Wohnungseigentümers setzt unabdingbar voraus, daß - neben der Sicherung des Erwerbs durch Eintragung einer Vormerkung - der Besitz und die Nutzungen auf den Erwerber des einzelnen Wohnungseigentums übergegangen sind. 2) Der Abnahmeverweigerung des einzelnen Erwerbers können die übrigen (werdenden) Wohnungseigentümer auch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht entgegenhalten, der von ihm geschlossene schuldrechtliche Erwerbsvertrag sei unter Berücksichtigung der Vorschriften der MaBV vollzugsfähig. |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 1, WEG § 16, BGB § 242, |
| Verfahrensgang: | LG Essen 7 T 15/02 vom 19.06.2002 AG Hattingen 8 II 20/01 WEG |
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