( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 03.09.2001, Aktenzeichen: 2 BL 152/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 BL 152/01

Beschluss vom 03.09.2001


Leitsatz:Ein wegen Verdunkelungsgefahr erlassener Haftbefehl kann jedenfalls dann auch gegen Kaution außer Vollzug gesetzt werden, wenn wenn dem Beschuldigten zusätzlich aufgegeben worden ist, mit Mitbeschuldigten und Zeugen keinen Kontakt aufzunehmen und die Kaution auch der Sicherung dieses "Kontaktverbotes" gilt.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 121, StPO § 116,
Stichworte:Haftprüfung durch das OLG, Fortdauer der Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, Kaution, Außervollzugsetzung, Kontaktsperre,
Verfahrensgang:AG Bochum 64 Gs 3516/01
AG Bochum 64 Gs 854/01
AG Bochum 64 Gs 1458/01
LG Bochum 13 Qs 18/01

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 03.09.2001, Aktenzeichen: 2 BL 152/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-03-09-2001-az-2-bl-15201

"OLG-HAMM - 03.09.2001, 2 BL 152/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN