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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 03.06.2008, Aktenzeichen: I-15 Wx 15/08 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: I-15 Wx 15/08

Beschluss vom 03.06.2008


Leitsatz:Eine in der Teilungserklärung enthaltene qualifizierte Protokollierungsklausel ist dahin auszulegen, dass im Falle der zulässigen Vertretung aller Wohnungseigentümer durch Dritte diese befugt sind, das Versammlungsprotokoll zu unterschreiben, und bei lediglich einem anwesenden Vertreter der Wohnungseigentümer neben dem Versammlungsleiter die Unterschrift dieser Person ausreicht.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 19 Abs. 2, WEG § 24 Abs. 6,
Stichworte:Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel,
Verfahrensgang:LG Essen, 9 T 45/07 vom 24.07.2007
AG Essen, 96 II 288/00 WEG vom 23.02.2007

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