JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 03.05.2001, Aktenzeichen: 15 W 7/01
| Leitsatz: | 1) Die erforderliche Übersichtlichkeit der Jahresabrechnung des Verwalters ist nicht gewährleistet, wenn der einzelne Wohnungseigentümer die Gesamtabrechnung und den Vermögensstatus nur nach voll ziehen kann, wenn er sich das maßgebende Zahlenwerk erst aufgrund einer erläuternden Darstellung des Verwalters durch eine Vielzahl von Zu- und Abrechnungen errechnen muß. 2) Werden in der Gesamtabrechnung Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, die außerhalb des Abrechnungsjahres geleistete Zahlungen für die Heizkosten betreffen, so müssen diese offen und in übersichtlicher Weise ausgewiesen werden. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 28 Abs. 3, |
| Stichworte: | Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des Verwalters-Rechnungsabgrenzungsposten, |
| Verfahrensgang: | LG Dortmund 9 T 504/00 AG Dortmund 138 II 100/99 |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 03.05.2001, Aktenzeichen: 15 W 7/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 03.05.2001, 15 W 7/01" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum