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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 02.09.2004, Aktenzeichen: 3 Ss 301/04 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss 301/04

Beschluss vom 02.09.2004


Leitsatz:Eine Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage ist nur zulässig, wenn beide Tatalternativen, die in Frage kommen, Gegenstand des angeklagten Verfahrens sind, während Wahlfeststellungen zwischen einer angeklagten und einer nichtangeklagten verfahrensrechtlich selbstständigen Tat nicht zulässig ist.
Rechtsgebiete:StGB, StPO
Vorschriften:StGB § 242, StGB § 259, StPO § 265,
Stichworte:Wahlfeststellung, Diebstahl, Hehlerei, Anklage, rechtlicher Hinweis,
Verfahrensgang:AG Gelsenkirchen vom 30.03.2004

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