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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 02.06.2004, Aktenzeichen: 1 Ws 154/04 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 1 Ws 154/04

Beschluss vom 02.06.2004


Leitsatz:Zur (Aufhebung) der akustischen Besuchsüberwachung nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils, wenn der Angeklagte Revision eingelegt hat und die Beute noch nicht wieder auff´getaucht ist.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 119,
Stichworte:akustische Überwachung, Aufhebung, erstinstanzliches Urteil, Gefahr für die Sicherheit und Ordnung,
Verfahrensgang:LG Dortmund vom 11.03.2004

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