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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 02.03.2004, Aktenzeichen: 1 Ss 75/04 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 1 Ss 75/04

Beschluss vom 02.03.2004


Leitsatz:Zum notwendigen Revisionsvorbringen bei der Rüge der Verletzung des § 265 Abs. 1 StPO gehört die Mitteilung, welchen Inhalt die zugelassene Anklage insoweit gehabt hat, und die Angabe, dass der Angeklagte ohne den erforderlichen Hinweis anders verurteilt worden ist.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 344,
Stichworte:Veränderung des rechtlichen Gesichtpunkts, rechtlicher Hinweis, Verfahrensrüge, Anforderungen,
Verfahrensgang:AG Unna vom 30.10.2003

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