( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 01.10.2004, Aktenzeichen: 11 WF 244/04 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 11 WF 244/04

Beschluss vom 01.10.2004


Leitsatz:Wechselt eine Partei ohne sachlich rechtfertigenden Grund den ihr im PKH-Verfahren beigeordneten Anwalt, dann kann gleichwohl ein neuer Anwalt beigeordnet werden, wenn sichergestellt ist, dass dadurch der Staatskasse keine höheren Kosten entstehen.

Eine Beschränkung des Gebührenerstattungsanspruchs im Rahmen der Beiordnung ist jedenfalls dann zulässig, wenn der neu beizuordnende Anwalt ausdrücklich zustimmt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 127 II,
Verfahrensgang:AG Beckum 6 F 135/03 vom 14.09.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 01.10.2004, Aktenzeichen: 11 WF 244/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-01-10-2004-az-11-wf-24404

"OLG-HAMM - 01.10.2004, 11 WF 244/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN