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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 01.10.2001, Aktenzeichen: 2 (s) Sbd. 6 - 126/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 (s) Sbd. 6 - 126/01

Beschluss vom 01.10.2001


Leitsatz:1. Zur Gewährung einer über der Wahlverteidigerhöchstgebühr liegenden Pauschvergütung.

2. Im Das Pauschvergütungsverfahren ist ein Antrag auf Feststellung, dass die Bewilligung einer bestimmten Gebühr/Hauptverhandlungstag berechtigt ist, unzulässig.

3. Zur Berücksichtigung einer Auslandsreise im Rahmen des Pauschvergütungsverfahrens
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 99,
Stichworte:Pauschvergütung, Wahlverteidigerhöchstgebühr, Feststellungsantrag, besonderer Umfang, Auslandsreise,

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