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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 01.07.2004, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 327/04 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss OWi 327/04

Beschluss vom 01.07.2004


Leitsatz:Für ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes aus beruflichen Gründen ist es nicht ausreichend, wenn der Betroffene lediglich die Befürchtung hat, dass er im Falle einer Vollstreckung des Fahrverbotes seinen Arbeitsplatz verlieren könne.
Rechtsgebiete:BKatV
Vorschriften:BKatV § 4,
Stichworte:Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe, Verlust des Artbeitsplatzes,
Verfahrensgang:AG Bottrop vom 10.03.2004

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