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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 01.03.2007, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 82/07 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 82/07

Beschluss vom 01.03.2007


Leitsatz:Will der Tatrichter vom Regelfall der Verhängung eines nach der BKatV indizierten Fahrverbots absehen, so bedarf es einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung. Die Entscheidung, dass trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat, unterliegt in erster Linie der Würdigung des Tatrichters.
Rechtsgebiete:BKatV
Vorschriften:BKatV § 4,
Stichworte:Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Absehensentscheidung, berufliche Gründe,
Verfahrensgang:AG Lüdenscheid vom 07.08.2006

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