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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum05 / 2008 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 05 / 2008



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 75/07 vom 21.05.2008

Rechtsgebiete:UWG, UrhG, ZPO, RVG, RVG-VV
Leitsatz:1. Die Berechnung eines Schadensersatzanspruchs nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie unter Heranziehung der MFM-Empfehlungen kommt - trotz bestehender grundsätzlicher Bedenken gegen diese Vergütungsvorstellungen - jedenfalls dann in Betracht, wenn die Parteien im Rahmen ihrer vertraglichen Vereinbarungen - wenn auch für andere als die streitgegenständliche Verwendung - diese Empfehlungen als "Auffangregelung" für nicht erfasste Nutzungen vereinbart haben.

2. Haben die Parteien für die Nutzung eines Lichtbildes in der Printausgabe einer Zeitschrift eine (angemessene) Vergütungsregelung getroffen, stellt sich die spätere, bei Abschluss der Vereinbarung noch nicht vorhersehbare öffentliche Zugänglichmachung der digitalisierten Zeitschriften-Jahrgänge auch zur Online-Nutzung jedenfalls lizenzrechtlich nicht als vollständig neue Nutzungsart, sondern als Annex zu der bereits vergüteten Nutzung dar. Hierfür ist (lediglich) ein Erhöhungsbetrag geschuldet, den verständige Lizenzvertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie diese zusätzliche Art der Publikation vorhergesehen hätten.

3. Auch wenn ein Verletzer verpflichtet ist, eine nicht genehmigte digitale Nutzung von Lichtbildern (im externen Gebrauch) zu unterlassen, kann ihm das Recht zustehen, die eingebundenen Lichtbilder in den Druckvorlagen von Printmedien (für den internen Gebrauch) in digitaler Form zu archivieren. Diese Befugnis umfasst nur eine Nutzung als Sicherungsmedium, nicht jedoch den Aufbau eines digitalen, mit Hilfe von Suchprogrammen inhaltlich zu erschließenden Archivs.

4. Unabhängig davon, wie lang die angemessene Wartefrist zur Abgabe einer Abschlusserklärung durch den Antragsgegner im Einzelfall zu bemessen sein wird, ist diese jedenfalls spätestens 1 Monat nach Zustellung des begründeten erstinstanzlichen Widerspruchsurteils abgelaufen.

5. Für die Versendung eines Abschlussschreibens fällt in der Regel nur eine 0,8-Gebühr nach Nr. 2300 VV zu § 13 RVG an, selbst wenn der Ausgangsrechtsstreit schwierig war, da die Klärung streitiger Rechtsfragen durch eine gerichtliche Entscheidung bereits stattgefunden hat.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 75/07



OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 92/07 vom 21.05.2008

Rechtsgebiete:MarkenG
Leitsatz:1. Die Umwandlung eines markenrechtlich geschützten Begriffs in ein sachbeschreibendes Freizeichen beurteilt sich nicht danach, welche Verwendungsform im Verkehr überwiegt, sondern kommt nur in Betracht, wenn der Begriff seine Funktion als Marke vollständig und endgültig verloren hat.

2. Eine auf einem konkreten Produkt kennzeichnend angebrachte Gesambezeichnung ("Sumitomo Bakelite") kann von den angesprochenen Verkehrskreisen - je nach den Umständen des Einzelfalls - selbst dann als Zusammensetzung aus einem Firmenschlagwort als Hersteller- bzw. Unternehmensbezeichnung ("Sumitomo") und einer Produktmarke ("Bakelite") verstanden werden, wenn daneben eine gleichnamige Unternehmensbezeichnung existiert.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 92/07

OLG-HAMBURG – Urteil, 7 U 100/07 vom 20.05.2008

Rechtsgebiete:BGB, GG, KUG
Leitsatz:1. Die Rechtsprechung (BGH, NJW 1996, 985), nach der eine wiederholte und hartnäckige Bildrechtsverletzung einen Anspruch auf Geldentschädigung begründen kann, obwohl die einzelne Bildveröffentlichung jeweils für sich betrachtet nicht als schwerwiegend einzustufen ist, ist auf den Bereich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Wortberichterstattung nicht übertragbar.

2. Die Wiedergabe von Details aus einer Scheidungsakte in einem Presseartikel kann die Zuerkennung einer Geldentschädigung rechtfertigen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 7 U 100/07


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