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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum05 / 2008 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 05 / 2008



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-HAMBURG – Beschluss, 11 Sch 9/07 vom 30.05.2008




OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 108/98 vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:BGB, UrhG, ZPO
Leitsatz:1. Es ist eine Klageabwandlung nach § 264 Nr. 2 ZPO und keine Klageänderung (§ 263 ZPO), wenn die ursprünglich erhobene Klage auf Feststellung der Verpflichtung des Beklagten, den Kläger von dem Zahlungsanspruch eines Dritten freizustellen, zur Freistellung einer Freistellungsverpflichtung in eine Zahlungsklage umgewandelt wird, weil die Zahlung an den Dritten entsprechend dem inzwischen titulierten Zahlungsanspruch erfolgt ist.

2. Zu den Anforderungen, die Vermutung der Echtheit des Urkundentextes zu widerlegen, wenn die Echtheit der Unterschrift feststeht.

3. Liefert ein Vertragspartner dem Tonträgerhersteller entgegen der vertraglichen Verpflichtung, nur GEMA-frei komponierte Musikeinlagen für Hörspiele zu erbringen, von ihm selbst (dem Vertragspartner und GEMA-Mitglied) komponierte Musikstücke, so hat der Tonträgerhersteller einen Schadensersatzanspruch gegenüber seinem Vertragspartner wegen der für die Komposition entstehenden GEMA-Gebühren. Der Umstand, dass sich der Tonträgerhersteller durch falsche Komponisten-Angaben gegenüber der GEMA schadensersatzpflichtig gemacht hat, lässt den Schadensersatzanspruch gegen seinen Vertragspartner unberührt.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 108/98

OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 W 65/08 vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:ZPO, UWG
Leitsatz:Wird die Werbung für eine Zeitschrift mit zwei zitierten Spitzenstellungsberühmungen (hier: "Das größte Ratgebermagazin" und "Deutschlands größtes Verbrauchermagazin") unter Einbeziehung zweier Titelblätter der Zeitschrift als Verbotsanlage untersagt, so fällt in den sog. Kernbereich des Verbotstitels entsprechend den Verletzungsfällen aus dem Erkennt-nisverfahren mit diesen allein stehenden, nicht weiter erläuterten Angaben nicht jede Werbeform mit Spitzenstellungsberühmungen. Wird die Angabe "Das größte Verbraucher-Magazin" nunmehr mit einer Erläuterung (hier: "Mit einer verkauften Auflage von ... ist... Marktführer im Segment ..." oder mit "Eckdaten" zur verkauften Auflage, Leserschaft und Reichweite) werblich verwendet, so war das nicht Gegenstand des Erkenntnisverfahrens.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 W 65/08

OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 W 6/08 vom 23.05.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Wird der Werbe-Vergleich für eine Zahnbürste unter Nennung von Konkurrenz-Produkten und unter Hinweis auf zwei zitierte Studien untersagt (hier: "Entfernt signifikant mehr Plaque als ..."), so fällt eine andere Werbeaussage mit einem anderen Sinngehalt (hier: "Entfernt besser Plaque als...") auch unter Anführung derselben Vergleichsprodukte und zitierten Studien nicht in den sog. Kernbereich des Verbotstitels. Bei der verbotenen Äußerung ("signifikant mehr") ging es um die bei gleichem Studienaufbau reproduzierbare Behauptung einer bestimmten ("signifikanten") Besserstellung, während das bei der neuen Aussage ("besser als") nicht gesagt wird.

2. Selbst wenn der nunmehr beanstandete Werbevergleich verbietbar (gewesen) wäre, ist eine spätere Erstreckung auf im Erkenntnisverfahren nicht streitgegenständliche Verhaltensformen auch nach der Kerntheorie nicht möglich.

3. Zum Organisationsverschulden bei einer Zuwiderhandlung und zur Höhe des Ordnungsgeldes.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 W 6/08


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