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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum04 / 2008 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 04 / 2008



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 81/07 vom 02.04.2008

Rechtsgebiete:UWG, JuSchG
Leitsatz:1. Ein Anbieter von jugendgefährdenden Medien im Versandhandel ist verpflichtet, sein Angebot fortlaufend daraufhin zu überprüfen, ob es indizierte Produkte enthält bzw. ob sich der Status bislang unbeanstandeter Produkte geändert hat. Er kann diese in eigener Verantwortung bestehende Verpflichtung nicht auf seinen Großhändler übertragen; er kann sich nicht darauf verlassen, dass dieser beizeiten die erforderlichen Maßnahmen ergreift.

2. Jedenfalls 7 Tage nach der Veröffentlichung der Indizierung im Bundesanzeiger stellt sich ein fortdauerndes Angebot des Produkts als erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu Lasten rechtstreuer Mitbewerber dar. Ein derartiger Zeitlauf bietet eine ausreichende und angemessene Gelegenheit, das Produktangebot anzupassen. Die Frage, ob einem Anbieter überhaupt stets eine Umstellungsfrist einzuräumen ist, war nicht Gegenstand der Entscheidung.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 81/07



OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 242/07 vom 02.04.2008

Rechtsgebiete:UrhG, BGB
Schlagworte:Restwertbörse
Leitsatz:1. Der Vertragszweck des für eine Unfallgeschädigte zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung erstellten Kfz-Sachverständigengutachtens umfasst ohne ausdrückliche Einwilligung nicht die Befugnis der Versicherung, die in Papierform im Ausdruck des Gutachtens übergebenen Lichtbilder des Unfallfahrzeugs zu digitalisieren und ins Internet in eine sog. Restwertbörse einzustellen, u.a. um die Angaben des von dem Sachverständigen zu Grunde gelegten Restwerts zu überprüfen.

2. Ist die (vertragsgemäße) Nutzung von Lichtbildern in einer konkreten Verwendungsform (Papierausdruck) bereits vergütet worden, so bemisst sich der Schadensersatz im Falle der darüber hinausgehenden Nutzung in einer nicht gestatteten Verwendungsform (digitalisierte Online-Nutzung) danach, welchen Mehrbetrag die vertragsschließenden Parteien für den konkreten Umfang dieser Nutzung vereinbart hätten, wenn sie diese bei Vertragsschluss mit berücksichtigt hätten.

3. Der auf eine konkrete Verletzungsform beschränkte, nicht verallgemeinerte Unterlassungsantrag kann unter dem Gesichtspunkt des § 242 BGB keinen Auskunftsanspruch in Bezug auf sonstige, von diesem Antrag nicht erfasste weitere Verletzungsfälle rechtfertigen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 242/07

OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 W 228/07 vom 02.04.2008

Rechtsgebiete:ZPO, UWG, HWG
Leitsatz:1. Wird die Werbung außerhalb der Fachkreise für ein Arzneimittel mit Hinweis auf eine Testveröffentlichung als Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG untersagt, so fällt in den sog. Kernbereich des Verbotstitels entsprechend dem ursprünglich vorgetragenen Verletzungsfall der Anzeige in einer Publikumszeitschrift mit dem Test als Arzneimittelwerbung mit fachlicher Empfehlung bzw. Prüfung nicht auch eine solche Werbung auf Bestelllisten für das Arzneimittel, die nur für Fachkreise bestimmt sind und nur auf einer Fachmesse verteilt werden, auch wenn die Bestellliste im Ausnahmefall an das allgemeine Publikum auf Nachfrage abgegeben worden ist. So ein Sonderfall ist nicht gleichsam "mitentschieden" worden, auf einen solchen stellt der Titel nicht ab.

2. Wird die Arzneimittelwerbung mit einer Testveröffentlichung gemäß § 3 UWG wegen der fehlenden oder unvollständigen Test-Fundstellenangabe untersagt, so fällt eine Werbeanzeige mit einer solchen Test-Werbung nicht in den Verbotskern des Titels, wenn die Fundstellenangabe zwar vollständig, möglicherweise aber zu klein gedruckt worden ist. Die (unterstellt) mangelnde Lesbarkeit der Angabe war im Erkenntnisverfahren nicht Streitgegenstand.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 W 228/07

OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 Vollz (Ws) 6/08 vom 01.04.2008

Rechtsgebiete:StVollzG
Leitsatz:Übt ein Gefangener auf Anordnung der JVA Arbeiten oder Bereitschaftsdienste über die übliche Arbeitszeit, für die das Entgelt nach Tagessätzen bemessen wird, hinaus aus, so hat er auch hierfür einen Anspruch auf Arbeitsentgelt.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 Vollz (Ws) 6/08


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