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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum02 / 2008 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 02 / 2008



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 W 232/07 vom 19.02.2008

Rechtsgebiete:HWG, UWG
Leitsatz:1. Die Angabe "1x1 der Osteoporose, 1 Jahr Knochenschutz x 1 Infusion" in der Werbung für ein Arzneimittel ist irreführend. Der Verkehr nimmt wegen des Hinweises "1x1 der Osteoporose" an, es handele sich um eine grundlegende Standardbehandlung, die stets in Erwägung gezogen werden sollte. Das ist irreführend, wenn das Arzneimittel nur eingeschränkt zugelassen ist (hier: Zur Behandlung der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen).

2. Geht der Verletzte zeitnah gegen eine Heilmittelwerbung mit einem Verfügungsantrag vor, so ist die Dringlichkeitsvermutung (§ 12 Abs. 2 UWG) nicht widerlegt, wenn wegen Überlastung des Beschwerdegerichts eine Verzögerung im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des Landgerichts eintritt und der Antragsteller dagegen remonstriert.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 W 232/07



OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 152/05 vom 14.02.2008

Rechtsgebiete:BGB, MarkenG
Leitsatz:1. Innerhalb der Gesamtbezeichnungen "E-Metro Die Electronic Metropolis" und "E Metro Die Electronic Metropolis" treten gegenüber dem Bestandteil "Metro" jeweils die übrigen Bestandteile nicht zurück. Eine Beziehung zum bekannten METRO-Konzern bzw. zu den dessen METRO-Marken stellt der Verkehr insoweit nicht her, selbst wenn man eine gewisse Überschneidung im Dienstleistungsbereich der Parteien (hier: Telekommunikation) annimmt; es besteht keine Verwechslungsgefahr (§§ 14, 15 MarkenG), auch nicht aus dem Gesichtspunkt des Serienzeichens.

2. Entsprechendes gilt für die Domain "emetro.com", die der Verkehr nicht in "e" und "metro" zergliedert. Ein Schlechthin-Verbot ohne Berücksichtigung eines bestimmten Internetauftritts scheidet mangels Verwechslungsgefahr mit den METRO-Kennzeichen (§§ 14, 15 MarkenG) bzw. mangels Zuordnungsverwirrung bezüglich der Firma METRO (§ 12 BGB) aus.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 152/05

OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 - 81/07 (REV) vom 04.02.2008

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Leitsatz:1. Zu den Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge, ein Polizeibeamter habe unter sowohl systematischem als auch einzellfallbezogenem Verstoß gegen den Richtervorbehalt eine Blutentnahme bei dem Beschuldigten angeordnet (hier namentlich bei konkret in Betracht kommendem Nachtrunk).

2. Ist - im Sinne der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2007, 1345) zu § 81 a Abs. 2 StPO unzulässigerweise - eine Blutprobenentnahme durch eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft statt durch den zuständigen Richter angeordnet worden, so liegt die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes für den Nachweis der Blutalkoholkonzentration im wegen Trunkenheit im Verkehr geführten Strafverfahren regelmäßig fern.

3. Jedenfalls findet die so genannte Widerspruchslösung auch bei einer trotz Fehlens von Gefahr im Verzuge durch eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft angeordneten Blutprobenentnahme Anwendung.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 2 - 81/07 (REV)


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