JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 02 / 2008
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, GG, UrhG |
| Leitsatz: | Die Wiedergabe von Zitaten aus dem Programm eines Unterhaltungskünstlers und die Nennung seines Namens in einer Veröffentlichung zu werblichen Zwecken bilden nur dann eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§ 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG), wenn die Zitate oder der Name des Betroffenen in die Veröffentlichung mit dem Ziel integriert werden, deren Aufmerksamkeitswert zu erhöhen. Nur unter dieser Voraussetzung kann in der Wiedergabe der Zitate eine das Zitatrecht (§ 51 UrhG) ausschließende Verletzung von berechtigten Interessen des Zitierten liegen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 7 U 61/07 | |
| Rechtsgebiete: | UrhG |
| Leitsatz: | 1. Die Amortisierung der in die Erstellung einer Datenbank investierten (eigenen) Aufwendungen durch ihre kommerzielle Nutzung stellt zwar den wirtschaftlichen Regelfall für die Begründung des gesetzlich vorgesehenen Leistungsschutzrechts dar. Die Schutzfähigkeit der Investitionen in die Datenbankerstellung scheitert aber zumindest in besonders gelagerten Ausnahmefällen in urheberrechtlicher Hinsicht nicht daran, dass der Datenbankhersteller diese Kosten (vorher oder hinterher) von dritter Seite (hier: durch die öffentliche Hand) refundiert erhalten hat. Schutzbegründend ist in erster Linie die Gefährdung bzw. die Nutzlosigkeit, nicht die Vornahme der Investitionen. 2. Der Begriff "wesentlicher Teil einer Datenbank" i.S.v. § 87 b Abs. 1 Satz 1 UrhG ist nicht notwendigerweise nutzerbezogen zu verstehen. Auch eine Kumulation der Nutzung von Einzeldatensätzen durch unterschiedliche Nutzer, die durch denselben Anbieter zur Verfügung gestellt werden, kann dieses Merkmal erfüllen. 3. Eine "Öffentliche Wiedergabe" i.S.v. § 19 a UrhG kann in besonders gelagerten Fallgestaltungen auch dann anzunehmen sein, wenn nicht derselbe Datensatz, sondern wenn unterschiedliche Datensätze nacheinander von einer Mehrzahl von Personen zur Kenntnis genommen werden. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 161/07 | |
| Rechtsgebiete: | UrhG, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Dieselbe technische Sicherungsmaßnahme (hier: Vergabe einer zeitlich begrenzten Session-ID) kann geeignet sein, mehrere (vorrangige und nachrangige) Schutzziele gegen unterschiedliche Arten der nicht autorisierten Nutzung zu erfüllen. 2. Der Umstand allein, dass überhaupt eine technische Schutzmaßnahme gegen missbräuchliche bzw. in der konkreten Weise nicht erwünschte Nutzungen vorgenommen worden ist, macht nicht jede Überwindung des Schutzes rechtswidrig i.S.v. § 95 a UrhG. Für die Frage der "Wirksamkeit" einer technischen Schutzeinrichtung i.S.v. § 95 a Abs. 2 Satz 2 UrhG ist festzustellen, inwieweit die jeweilige Maßnahme die Erreichung des von dem Angriff konkret betroffenen Schutzziels sicherzustellen geeignet ist. 3. Wird ein landgerichtliches Urteil erst mehr als fünf Monate nach seiner Verkündung den Parteien schriftlich zugestellt, führt dies nicht notwendigerweise dazu, dass das Urteil von dem Berufungsgericht aufzuheben und der Rechtsstreit ohne Sachprüfung an das Landgericht zurückzuverweisen ist. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 68/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VersStG, ZPO |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 6 U 119/07 | |