JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 12 / 2007
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | UrhG, UrhWahrnG, GEMA-BV |
| Schlagworte: | Anita |
| Leitsatz: | 1. Der Senat ist unverändert der Auffassung, dass die Nutzung eines Musikstücks als Handy-Klingelton urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse des Berechtigten berührt, weil das Musikstück nicht zur sinnlichen Wahrnehmung eingesetzt, sondern als funktionales Medium verwendet wird (im Anschluss an: Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne; Senat GRUR 06, 323 - Handy-Klingeltöne II). Hierfür ist es ohne Bedeutung, ob es sich um monophone bzw. polyphone Klingeltöne oder mastergestützte Realtones handelt. 2. Bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Melodien in Form von Handy-Klingeltönen ist eine Trennung der Rechteeinräumung im Hinblick auf die allgemeinen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (durch die GEMA) sowie die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse (durch die Berechtigten selbst bzw. deren Vertreter) im Rahmen eines zweistufigen Lizenzierungsverfahrens zulässig und sachlich geboten. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 15/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt dem Straftäter keinen Anspruch, nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne überhaupt nicht mehr mit der Tat in der Öffentlichkeit konfrontiert zu werden. 2. Ist der Zeitpunkt der Haftentlassung noch nicht abzusehen, ist eine Gefährdung der Resozialisierung des Straftäters durch eine ihn identifizierende Berichterstattung als gering einzuschätzen. Die Gefahr, dass Insassen und Bedienstete der Strafanstalt nähere Informationen über seine Straftat erlangen könnten, rechtfertigt in der Regel kein Verbot der Berichterstattung. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 7 U 77/07 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, UmwG, ZPO |
| Schlagworte: | "Cold Calls" |
| Leitsatz: | 1. Die Bezeichnung "Telekommunikationsdienstleistungen"kann jedenfalls dann im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt sein, wenn im Rahmen sog. "Cold Calls" eine Vielzahl von Produkten, wie DSL-Anschlüsse und DSL-Tarife, einschließlich Flatrates, DSL-Telefonie, DSL-Splitter sowie sonstige Hardware und allgemein Produkte des anbietenden Telekommunikationsunternehmens angeboten werden. 2. Zur Zulässigkeit einer Klagänderung in der Berufungsinstanz. 3. Die Wiederholungsgefahr ist ein tatsächlicher Umstand, der sich nach den Verhältnisen in der Person des aäs Verletzer in Anspruch genommenen zu beurteilen. Die Wiederholungsgefahr kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände auf gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG durch Aufschmelzung entstandene Rechtspersönlichkeit übergehen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 50/07 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG, UWG |
| Leitsatz: | 1. Bestehen zwei getrennte Bekleidungsunternehmen mit identischer Firma (hier: P & C KG) seit Jahrzehnten nebeneinander in der Weise, dass ihre Bekleidungshäuser jeweils nur in ge¤trennten Wirtschafts¤räumen im Bundesgebiet (NORD und SÜD) betrieben und beworben werden, so kann nach dem Recht der Gleichnamigen verlangt werden, dass das Unternehmen SÜD bei einer Sponsoring-Aktion (Magazin-Sonderheftbeilage) für den Wirtschaftsraum NORD seine Firmenbezeichnung mit einem klarstellenden Hinweis verwendet, der die durch die Werbeausdehnung in das "fremde" Gebiet gesteigerte Verwechslungsgefahr hinreichend kompensiert. 2. Der klarstellende Hinweis muss demgemäß hinreichend deutlich sein. Er ist unzureichend, wenn er im Layout von der Firmenbezeichnung durch einen Strich getrennt, sehr klein und mit wenig Farbkontrast gedruckt ist. 3. Auch nach den Grundsätzen der Blickfangwerbung ergibt sich nichts anderes, weil der Blickfang (die Firmenangabe) einen vermeintlich eindeutigen Aussageinhalt hat (Werbung in NORD, also Unternehmen in NORD), so dass der aufklärende Hinweis am Blickfang nicht teilnimmt. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 130/07 | |