JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 08 / 2007
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, GWB |
| Leitsatz: | 1. Die Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Lasten eines Grundstücks, auf dem dienenden Grundstück die Produktion von Transportbeton usw. zu unterlassen, unterfällt nicht den Schranken von sog. Vertikalvereinbarungen (§§ 14, 18 GWB a. F.), weil dem betroffenen Grundstückseigentümer keine Handlungspflichten auferlegt werden. Soweit das Untersagungsrecht aus der Dienstbarkeit nur teilweise (hier: betreffend die Herstellung von DIN-Transportbeton) geltend gemacht wird, gilt nichts anderes. 2. Die Bestellung der Dienstbarkeit lässt sich grundsätzlich nicht als horizontale Wettbewerbsbeschränkung (§ 1 GWB) einordnen. Die insoweit erfolgende Selbstbeschränkung eines Grundeigentümers ist - wie die teilweise Verabschiedung vom Markt - kartellrechtlich neutral. 3. Unterlassungsschuldner einer solchen Dienstbarkeit sind der unmittelbare Handlungsstörer (hier: der Produzent des Transportbetons auf dem dienenden Grundstück) sowie daneben der Eigentümer des dienenden Grundstücks als mittelbarer Störer. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 1 Kart-U 3/05 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Leitsatz: | 1. Umfrage-Ergebnisse zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr können Indizien liefern, deren normative Feststellung bleibt der richterlichen Beurteilung überlassen. 2. Die Möglichkeit einer bloßen allgemeinen Assoziation allein in dem Sinne, dass eine "gedankliche Verbindung" zwischen zwei Zeichen hergestellt wird, führt noch nicht zur Annahme einer Verwechslungsgefahr (BGH WRP 2002, 537 - Bank 24). Deswegen lässt sich allein aus dem Umstand, dass ein bestimmtes Quorum der Befragten ("Woran denken Sie") bei Vorlage nur des einen Zeichens (ohne Warenbezug) auch das andere Zeichen nennt, keine Verwechslungsgefahr gleichsam quantifizieren. Die bloße Abfrage von Assoziationen kann sich verselbständigen und die Befragten ermuntern, ungewichtet auch entfernte Übereinstimmungen zwischen den beiden Zeichen aufzuspüren und zu nennen. 3. Einer Wort-/Bildmarke, die aus der bildlichen wappenartigen Darstellung eines einzelnen Buchstabens "A" in altdeutscher Anmutung besteht, das von heraldischen Schlingen eingerahmt und durchzogen wird, kommt von Haus aus normale Kennzeichnungskraft (hier: u. a. bei Bekleidungsstücken) zu. Das eigentlich Kennzeichnende ist das beschriebene Wappenbild in seiner Gesamtheit. Bei solchen Emblemen kann eine Verwechslungsgefahr (hier bei identischen Waren) aus der abstrakten Übereinstimmung in demselben "altertümlich wirkenden" Buchstaben allein nicht hergeleitet, wenn das "A" der Verletzungsform in der Schrifttype deutlich abweicht und ohne die heraldischen Schlingen auch die Anmutung irgendeines Wappens fehlt. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 293/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Nur "kosmetische Veränderungen" einer durch Unterlassungstitel untersagten konkreten Wettbewerbshandlung werden vom Kernbereich des Verbots erfasst. Eine Abwandlung aber, die den Gesamteindruck der Verletzungsform bezogen auf den Kern des Verbots ändert, unterfällt nicht mehr dem Unterlassungstitel, auch wenn die geänderte Wettbewerbshandlung ihrerseits (auch aus demselben Gesichtspunkt) unlauter ist und zu verbieten wäre. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 W 152/07 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | "Simyo Industries" |
| Leitsatz: | Wenn der Verletzte in einer durchschnittlich schwierigen Wettbewerbssstreitigkeit fast zwei Monate zwischen der Kenntniserlangung von dem Wettbewerbsverstoß und der Einreichung des Verfügungantrags vergehen lässt ( ohne vorherige Abmahnung des Verletzers ), kann er die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs.2 UWG selbst widerlegt haben. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 173/06 | |