JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 07 / 2007
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | Die Vergabe-Klausel in der Ausschreibung für den Transport polizeilich sichergestellter Leichen (hier: nur dezente passive Werbung in Form von Firmennamen bzw. -logo auf den Fahrzeugen und an der Personalkleidung, keine aktive Werbung am Einsatzort) ist wettbewerbsrechtlich nicht zu verbieten. Die Vergabe-Bedingung ist keine Wettbewerbshandlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG; es fehlt schon die objektive Zielrichtung der Förderung fremden Wettbewerbs. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 U 126/07 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Zitrus-Aktiv-Formel |
| Leitsatz: | 1. Vergeht von dem Zeitpunkt Kenntnisnahme von dem Verletzungsfall bis zu der ersten Abmahnung ein Zeitraum von mehreren (hier: mehr als 5) Wochen, so bedarf es auch im Anwendungsbereich der Dringlichkeitsvermutung in der Regel der Darlegung des Antragstellers, dass dieser Zeitraum für die Vorbereitung der Anspruchsverfolgung erforderlich war und in welcher Weise er ihn hierfür konkret genutzt hat. 2. Die angesprochenen Verkehrskreise haben keine Veranlassung, der Bewerbung einer antiviralen Wirkung von Papiertaschentüchern (hier: zu 99,9%) ein umfassendes Wirkungsversprechen bei der Bekämpfung von Erkältungskrankheiten zu entnehmen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 147/06 | |
| Rechtsgebiete: | HWG, AMG, AMPreisV |
| Leitsatz: | § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG (hier: Barrabatt für verschreibungspflichtige Arzneimittel entgegen §§ 1-3 AMPreisV) setzt entsprechend § 1 Abs. 1 HWG die Werbung für ein Arzneimittel voraus, d. h. eine produktbezogene Absatzwerbung. Daran fehlt es, wenn allgemein die Ausgabe von Gutscheinen durch eine Apotheke gleichsam als Entschädigung für bestimmte Unannehmlichkeiten des Kunden angekündigt wird. Eine Umgehung des Barrabattverbots ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Prämiengewährung wesentliche Punkte (hier: Nachlieferung eines Artikels, Warten auf Arzneimittelzubereitung länger als 20 Minuten, Selbstabholung bei Nachlieferungen) betrifft. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 21/07 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | Die Frage der Eilbedürftigkeit eines EV-Antrages stellt sich immer bezogen auf einen konkreten Streitgegenstand. Wesentliche Abwandlungen einer bisherigen Werbung sind keine "kerngleichen" Verstöße; die Dringlichkeitsvermutung für den jetzt gestellten Verfügungsantrag kann durch frühere andere Verletzungshandlungen nicht widerlegt werden. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 U 66/07 | |