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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum06 / 2007 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 06 / 2007



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OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 W 112/07 vom 04.06.2007

Rechtsgebiete:UWG 2005, BGB
Leitsatz:1. Äußert sich der Vorsitzende eines Vereins im Rahmen seiner Ziele (hier: Unterstützung derjenigen, die an einer Ausgleichszahlung und nicht an einem begünstigten Flächenerwerb interessiert sind), der Verein kümmere sich darum, dass Dritte von "solchen Finanzdienstleistern wie die B.-GmbH nicht übervorteilt würden", so scheiden UWG-Ansprüche auf Unterlassung mangels Wettbewerbshandlung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG) aus.

2. Da die Äußerung innerhalb einer Kritik an den Aufkaufsangeboten einiger Anbieter gefallen ist und außerhalb einer Schmähkritik liegt, kommt ein Unterlassungsanspruch auch nicht aus §§ 823, 1004 BGB analog in Betracht.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 W 112/07




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