JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 06 / 2007
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| Rechtsgebiete: | UWG 2005, BGB |
| Leitsatz: | 1. Äußert sich der Vorsitzende eines Vereins im Rahmen seiner Ziele (hier: Unterstützung derjenigen, die an einer Ausgleichszahlung und nicht an einem begünstigten Flächenerwerb interessiert sind), der Verein kümmere sich darum, dass Dritte von "solchen Finanzdienstleistern wie die B.-GmbH nicht übervorteilt würden", so scheiden UWG-Ansprüche auf Unterlassung mangels Wettbewerbshandlung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG) aus. 2. Da die Äußerung innerhalb einer Kritik an den Aufkaufsangeboten einiger Anbieter gefallen ist und außerhalb einer Schmähkritik liegt, kommt ein Unterlassungsanspruch auch nicht aus §§ 823, 1004 BGB analog in Betracht. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 W 112/07 | |
"Oberlandesgericht Hamburg - Entscheidungen 06 / 2007 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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