JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 05 / 2007
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | 1. Durch die Verwendung der Bezeichnung "T-DSL via Satellit", insbesondere der Produktbezeichnungen "T-DSL via Satellit basic" und "T-DSL via Satellit pro", kann bei den angesprochenen Verkehrskreisen die falsche Vorstellung geweckt werden, bei der Inanspruchnahme der beworbenen Leistung komme der Internetnutzer in den Genuss der wesentlichen Vorteile, die ihm die DSL-Technik bieten könne, nämlich eine deutliche Beschleunigung der Internetnutzung, d.h. eine Beschleunigung des Downstreams und des Upstreams. 2. Zwar steht bei der Bewerbung von terrestrischen DSL-Angeboten regelmäßig die Download-Geschwindigkeit deutlich im Vordergrund. Die besondere Bedeutung der Download-Geschwindigkeit kommt auch darin zum Ausdruck, dass sie (häufig) in die jeweilige Produktbezeichnung aufgenommen wird (z.B. T-DSL-1000, T-DSL-2000, 1&1 DSL 1.024 oder 1&1 DSL 2.048). Diese Umstände lassen jedoch nicht den Schluss zu, dass eine Beschleunigung der Upload-Geschwindigkeit für die angesprochenen Verkehrskreise keinerlei Bedeutung hätte. Vielmehr gehört auch das (schnelle) Uploaden von Daten zu den Möglichkeiten einer üblichen DSL-Internetnutzung. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 84/06 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, BGB |
| Schlagworte: | Straßenpreis |
| Leitsatz: | 1. Der - in Gegenüberstellung zu dem Preis des Werbenden - verwendete Begriff "Straßenpreis" hat keinen klar umrissenen Aussagegehalt. Er ist geeignet, irrtumsbedingte Fehlvorstellungen hervorzurufen. 2. Ein verletzter Wettbewerber kann die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen nicht unter dem Gesichtspunkt einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als Schadensersatz verlangen, wenn diese Ansprüche zwar in der vorformulierten Unterlassungserklärung (beiläufig) erwähnt, sie aber ansonsten weder ausdrücklich geltend gemacht noch begründet worden sind und in dem Text der Abmahnung hierauf auch nicht Bezug genommen worden ist. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 183/06 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, BGB |
| Schlagworte: | Straßenpreis |
| Leitsatz: | 1. Der - in Gegenüberstellung zu dem Preis des Werbenden - verwendete Begriff "Straßenpreis" hat keinen klar umrissenen Aussagegehalt. Er ist geeignet, irrtumsbedingte Fehlvorstellungen hervorzurufen. 2. Ein verletzter Wettbewerber kann die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen nicht unter dem Gesichtspunkt einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als Schadensersatz verlangen, wenn diese Ansprüche zwar in der vorformulierten Unterlassungserklärung (beiläufig) erwähnt, sie aber ansonsten weder ausdrücklich geltend gemacht noch begründet worden sind und in dem Text der Abmahnung hierauf auch nicht Bezug genommen worden ist. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 184/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG |
| Leitsatz: | Zur Störerhaftung des admin-c für Persönlichkeitsrechtsverletzungen des die Domain haltenden Betreibers einer Website. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 7 U 137/06 | |