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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum03 / 2007 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 03 / 2007



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-HAMBURG – Beschluss, 5 W 39/07 vom 14.03.2007




OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 281/06 vom 08.03.2007

Rechtsgebiete:AMG, PharmBetrV, UWG
Leitsatz:1. Das fehlende Herstellungsdatum auf den Behältnissen von Therapieallegen-Präparaten, kann als Verstoß gegen § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AMG (hier: mit § 11 Abs. 1 PharmBetrV) nur beanstandet werden, wenn die Produkte tatsächlich nicht in Chargen (§ 4 Abs. 16 AMG) in den Verkehr gebracht werden oder so nicht in den Verkehr gebracht werden können.

2. Eine Charge im Sinne des § 4 Abs. 16 AMG ist gegeben, wenn z. B. mehrere Einzelverordnungen mit demselben Mischungsverhältnis der Therapieallergene zu einem Herstellungsvorgang zusammengefasst werden, auch wenn auf den Behältnissen jeweils der individuelle Patientenname angebracht ist. Maßgeblich für die Charge ist der einheitliche Herstellungsvorgang, eine Homogenität setzt sie definitionsgemäß nicht voraus. Dass das Etikettieren auch zum Herstellen (§ 4 Nr. 14 AMG) gehört, steht dem nicht entgegen.

Eine Charge setzt nicht etwa mehrere Endprodukte als "Menge" voraus, sondern stellt auch insoweit nur auf den einheitlichen Herstellungsvorgang ab.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 281/06

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 75/06 vom 07.03.2007

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Surfen ohne Zeitlimit
Leitsatz:1. Enthält eine Werbeaussage mehrere Äußerungen, die erkennbar mit einander verbunden sind und zueinander in Beziehung stehen, so ist eine isolierte Betrachtung einzelner Angaben in der Regel wettbewerbsrechtlich nicht zulässig. Auch wenn in diesem Zusammenhang einzelne Angaben optisch herausgestellt sind, gilt nichts anderes, wenn diese in einen einheitlichen Äußerungszusammenhang eingebunden sind.

2. Wirbt ein Unternehmen mit einer optisch herausgestellten, aber nur bei bestimmten Nutzungsgewohnheiten zutreffenden "Beispielrechnung" für sein Produkt, so stellt sich sich dieses Verhalten dann nicht als wettbewerbsrechtlich unzulässig dar, wenn auch auf die ansonsten entstehenden zusätzlichen Kosten in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang hingewiesen wird.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 75/06


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