JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 12 / 2006
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| Rechtsgebiete: | HWG, UWG |
| Leitsatz: | 1. Die herausgestellte Werbeangabe: "Überlebensvorteil in der Adjuvans" für ein Arzneimittel zur Brustkrebstherapie wird mangels erkennbarer inhaltliche Einschränkung vom Referenzverbraucher (Fachkreise) generalisierend verstanden und damit auch im Sinne eines Gesamtüberlebensvorteil gegenüber dem bisherigen adjuvanten Therapie-Angebot nach der Chemotherapie oder Operation. In diesem Fall relativiert der über ein Sternchenvermerk hinzugefügte Hinweis auf eine Meta-Analyse zu einer speziellen Umstellungsvariante (nach 2-3jähriger Vorbehandlung) das Verständnis nicht. 2. Wird dagegen ausdrücklich mit dem Ergebnis einer Meta-Analyse zu deren speziellen Umstellungsvariante geworben, so wird auch der dazu gegebene Hinweis "Signifikant verbessertes Gesamtüberleben" nur hierauf bezogen. 3. Deckt sich die Werbeaussage mit dem Ergebnis einer zitierten und als "Meta-Analyse" bezeichneten Studie und hat diese zu einer entsprechenden Ergänzung in der Arzneimittelzulassung geführt, so kann die Werbeaussage nicht allein deswegen als wissenschaftlich unzureichend gesichert angegriffen werden, weil sie sich auf die Meta-Studie stützt. In welchen Fällen in der Werbung verdeutlicht werden muss, dass die Aussage "nur" auf einer Meta-Studie beruht, kann vorliegend offen bleiben. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 151/06 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Leitsatz: | 1. Im Branchenbereich der der Telekommunikation, ist aufgrund der üblichen Kennzeichnungsgewohnheiten davon auszugehen, dass der Verkehr daran gewöhnt ist, den Herkunftshinweis ganz maßgeblich in der Herstellerangabe zu sehen. 2. Zur Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "O2 Surf@home" und "T-Com Surf@home". |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 34/06 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Der Detektiv ermittelt |
| Leitsatz: | 1. Macht der Verletzte einen Verfügungsantrag bei einem Landgericht anhängig, nimmt diesen jedoch kurze Zeit darauf wieder zurück, nachdem Verhandlungstermin anberaumt worden ist, kann einem sodann vor einem anderen Gericht gestellten inhaltsgleichem Verfügungsantrag wegen rechtsmissbräuchlichem "forum-shopping" das erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis der §§ 12 Abs. 2 UWG, 935, 940 ZPO fehlen. 2. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verletzte hierdurch erkennbar eine vorgesehene Beteilung des Prozessgegners an der Entscheidungsfindung vereiteln will. Das Interesse, eine gerichtliche Eilentscheidung nur ohne die Gewährung rechtlichen Gehörs des Prozessgegners erlangen zu wollen, ist rechtlich nicht schutzfähig. 3. In derartigen Fällen ist die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG durch das eigene Verhalten des Verletzten selbst dann widerlegt, wenn die erneute Einreichung des Verfügungsantrags vor dem zweiten Gericht innerhalb eines Zeitraums erfolgt, der für sich genommen noch nicht dringlichkeitsschädlich ist. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 67/06 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, Lotteriestaatsvertrag, TDG |
| Schlagworte: | Ausländischer Diensteanbieter |
| Leitsatz: | Auf einen in Österreich ansässigen Diensteanbieter, der ausschließlich Teilnahmen an Glücksspielen des Deutschen Toto-Lotto-Blocks vermittelt, über eine deutsche Homepage an deutsche Verbraucher herantritt und den Zahlungsverkehr mit den Kunden ausschließlich in Deutschland abwickelt, findet § 14 Abs.2 Nr.3 des Lotteriestaatsvertrages Anwendung, d.h. er muss 2/3 der vereinnahmten Beträge an die Lotteriegesellschaft weiterleiten und auch die Höhe des weitergeleiteten Betrages angeben. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 9/06 | |
"Oberlandesgericht Hamburg - Entscheidungen 12 / 2006 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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