JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 12 / 2006
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | HWG, UWG |
| Schlagworte: | Monatstablette |
| Leitsatz: | 1. Nach den Grundsätzen der gesundheitsbezogenen Werbung kann es irreführend sein, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen, und zwar unabhängig davon, ob die Studien selbst lege artis durchgeführt wurden oder ob die Werbung inhaltlich auf andere Studien gestützt werden könnte. 2. Das gilt etwa, wenn die in Bezug genommene Studie als Erkenntnisquelle nicht in Betracht kommen, weil diese Studie selbst abweichende Studienergebnisse nennt, ohne dass dies in der auf diese Studie bezugnehmenden Werbung zu Ausdruck kommt, oder aber die in Bezug genommene Studie selbst die in der Werbung behaupteten Ergebnisse nicht für bewiesen hält bzw. lediglich eine vorsichtige Bewertung der Ergebnisse vornimmt, während die Werbung diese Einschränkungen der Studienaussage nicht mitteilt. Anderenfalls wäre die ärztliche Therapieentscheidung auf der Grundlage von mit wissenschaftlichen Studien belegten Werbeaussagen mit Unsicherheiten belegt und deshalb Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung nicht auszuschließen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 77/06 | |
| Rechtsgebiete: | GeschmMG, UWG |
| Schlagworte: | Handydesign |
| Leitsatz: | 1. Für die Frage, ob ein aufgrund eines Geschmacksmusterrechts angegriffenes Produkt beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck erweckt oder nicht, ist das Geschmacksmuster - nicht das auf dem Geschmacksmuster beruhende Produkt - dem angegriffenen Produkt im unmittelbaren Vergleich gegenüberzustellen. Es geht - anders als im Markenrecht - nicht um eine Verwechslungsgefahr aus dem undeutlichen Erinnerungsbild des durchschnittlich informierten, verständigen und situationsangemessen aufmerksamen Verbrauchers. Daher können die Ergebnisse von Verkehrsbefragungen, bei denen den befragten Personen ein auf dem Geschmacksmuster beruhendes Produkt und das Verletzungsmuster nicht gleichzeitig, sondern nacheinander vorgelegt worden sind, für die musterrechtliche Beurteilung allenfalls indizielle Bedeutung haben. Auch kann der "informierte Benutzer" im Sinne des Geschmacksmusterrechts Designunterschiede feststellen, die dem gewöhnlichen Verbraucher entgehen würden. 2. Ist die Verletzung eines Geschmacksmusterrechts zu verneinen, weil das Verletzungsmuster einen anderen Gesamteindruck hervorruft, kommen Ansprüche aus wettbewerblichem Leistungsschutz nur in Betracht, wenn über die noch zulässige Nachahmung hinausgehende unlautere Begleitumstände vorliegen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 135/05 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, PangV |
| Schlagworte: | "Der debitel Sommerhit" |
| Leitsatz: | Wird die Bewerbung eines Handynetzkartenvertrages wegen unzureichender Lesbarkeit der Tarifbedingungen angegriffen, erfolgt aber die Werbung in unterschiedlichen Medien ( einerseits Handzettel, andererseits Gehwegaufsteller ), ist die Verfolgung in getrennten, jeweils nur auf die konkrete Verletzungsform bezogenen Verfahren auch dann nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs.4 UWG, wenn die Werbungen im Übrigen inhaltlich, farblich und im Layout identisch sind, sich in beiden Fällen dieselben Parteien gegenüber stehen, sie von denselben Prozessbevollmächtigten vertreten werden und beide Werbungen bereits bei Einleitung der getrennten Verfügungsverfahren dem Wettbewerber bekannt waren. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 209/06 | |
| Rechtsgebiete: | GMV, MarkenG |
| Leitsatz: | 1. Werden beim EU-Parallelimport von markenrechtlich geschützten Packungen eines Arzneimittelherstellers (hier: mit Ostomie-Artikeln) die produktidentifizierenden Herstellerangaben der Produkt- und Chargennummern - REF- und LOT-Nummern - überklebt, so tritt wegen des unnötigen Packungseingriffs keine markenrechtliche Erschöpfung ein. Der Parallelimporteur kann seine Angaben an anderer Stelle der Packung anbringen, etwaige Fehler beim Neubeschriften der überklebten REF- und LOT-Nummern würden vermieden. 2. Zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs, wenn der Parallelimporteur beim Abverkauf unter gleichem Verkaufspreis nicht nach überklebten Packungen einerseits und nach unverändert verkauften, bereits im Ursprungsland mehrsprachig aufgemachten Einheiten andererseits unterschieden hat und als Auskunft nur Gesamtangaben zu der Menge, den Abnehmern und Umsätzen sowie eine anteilige Schätzung mitteilt. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 113/05 | |