JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 10 / 2006
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Klagerzwingung, Antragsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe |
| Leitsatz: | Wird der Antrag nach der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Form des § 172 Abs. 3 StPO nachgeholt, ist dem Antragsteller gegen die Versäumung der Antragsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Maßgebend für die Nachholung dieser Handlung ist aber nicht die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 2 StPO, sondern die Frist des § 172 Abs. 2 S. 1 StPO. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 Ws 134/06 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Leitsatz: | Es entsteht eine Besprechungsgebühr, wenn der Anwalt mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenseite telefonisch die Vergleichsmöglichkeiten erörtert; mangels Sondervereinbarung ergibt sich das aus dem Mandatsverhältnis, ohne dass es für die Kontaktaufnahme einer besonderen Beauftragung des Anwalts hierzu bedarf. Betrifft die Besprechung die Vermeidung der Hauptklage, so ist die Gebühr nicht dem vorausgegangenen Verfügungsverfahren zuzurechnen; wann die Fristsetzung nach § 926 Abs. 1 ZPO erfolgte, ist dabei unerheblich. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 61/05 | |
| Rechtsgebiete: | AMG, UWG |
| Leitsatz: | 1. Nach § 4 Abs. 14 AMG ist "Herstellen" auch das Kennzeichnen des Arzneimittel. Dazu zählt auch das Aufbringen der nach § 10 Abs. 1 Nr. 8 a AMG erforderlichen Information zu dem bei der Herstellung verwendeten gentechnisch veränderten Mikroorganismus/Zelllinie als zusätzliche Angaben (Bluebox) auf der Verpackung parallelimportierter Arzneimittel. 2. Anhaltspunkte dafür, dass die EMEA einen seitens des Parallelimporteurs in die Gebrauchsinformation aufgenommenen zusätzlichen Hinweis auf den Parallelimport nicht dulden würde, bestehen zurzeit nicht. Vielmehr sprechen die von der EMEA über ihre Homepage (www.emea.europa.eu/htms/human/parallel/parallel.htm) veröffentlichten Leitlinien "EMEA POST-AUTHORISATION GUIDANCE ON PARALLEL DISTRIBUTION" (Stand: 19. Mai 2004) dafür, dass die EMEA einen solchen Hinweis für erlaubt hält. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 45/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Slowakischer Fußball |
| Leitsatz: | 1. Ein Vertrag, durch den der Veranstalter eines Fußballspiels einer Vermarktungsgesellschaft das exklusive Recht zur Fernsehübertragung des Spiels und zur Bandenwerbung einräumen lässt, ist ein rein schuldrechtlicher Vertrag. Der Veranstalter besitzt keine Leistungsschutzrechte im Sinne des § 81 UrhG an dieser Veranstaltung, die als ausschließliche Nutzungsrechte mit dinglicher Wirkung auf Dritte übertragen werden könnten. 2. Werden die vorgenannten Rechte an zwei Vermarktungsgesellschaften für dieselben Spiele jeweils exklusiv vergeben, gilt nicht der Grundsatz der Priorität. Beide Gläubiger besitzen inhaltsgleiche Ansprüche. 3. Diese Ansprüche kann jeder Gläubiger auch durch einstweilige Verfügung sichern lassen, wenn die prozessualen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine entsprechende Anwendung der Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach in Fällen der sog. Doppelvermietung kein einstweiliger Rechtsschutz möglich sei, kommt jedenfalls für die doppelte Vergabe von Vermarktungsrechten für Fußballspiele nicht in Betracht. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 112/06 | |